KYC steht für „Know Your Customer“, die Pflicht, den eigenen Kunden zu kennen. Gemeint ist die Identitätsprüfung, mit der ein Buchmacher feststellt, dass hinter einem Konto eine reale, volljährige Person steht. Firmenrichtlinie ist das nicht. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Glücksspielanbieter, ihre Vertragspartner zu identifizieren und die Nachweise aufzubewahren.
In Deutschland kommt eine zweite Ebene dazu. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde verlangt nach dem Glücksspielstaatsvertrag die Identifizierung vor der Teilnahme, dazu die Anbindung an OASIS und LUGAS. Die Bedeutung von KYC reicht damit über Geldwäsche hinaus.






